FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Studium

Allgemeine Fragen zum Studium im Stuttgart Maschinenbau (Bachelor und Master); speziell zum Bachelor; speziell zum Master

Häufig gestellte Fragen rund ums Studium (Bachelor und Master)

Mit Stand SoSe 2023 gilt:
Wer im SoSe 2020 bis WiSe 2021/22 an der Universität Stuttgart eingeschrieben war, erhält eine automatische Verlängerung der BAföG-wirksamen Regelstudienzeit um jeweils ein Semester (also bis zu vier Semester), bzgl. der Orientierungsprüfung und der Studienhöchstdauer jedoch max. DREI Semester:
S.a.: https://www.student.uni-stuttgart.de/pruefungsorganisation/#id-1e2b3ae6-1 

Falls Sie dennoch einen Antrag auf Fristverlängerung stellen müssen, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Prüfungsausschuss und beachten dabei die angegebenen Infos und Kontaktangaben.

Alle aktuellen Informationen zu den Bewerbungsfristen, zu Zulassungsbeschränkungen etc. finden Sie hier:

https://www.uni-stuttgart.de/studium/bewerbung/bewerbungstermine/

Unsere Bachelor-Studiengänge starten im Wintersemester.

Unsere Master-Studiengänge starten im Winter- und auch im Sommersemester.

Zuständig für Zulassung, Bewerbung, Einschreibung und Gebühren ist der Studierendenservice (Abteilung Bewerbung, Zulassung, Einschreibung) der Universität Stuttgart.

Zusammenstellung von Informationen zum Studium an der Universität Stuttgart in Baden-Württemberg
Für Studieninteressierte aus der Ukraine

Пам'ятка-інформація про вступ на навчанняв Штутгартський університет (Баден-Вюртемберг)
для абітурієнтів з України

Памятка-информация о поступление на учебув Штутгартский университет (Баден-Вюртемберг)
для абитуриентов из Украины

 

Nein, wenn Sie sich in C@mpus für Lehrveranstaltungen anmelden, um sie in Ihren Stundenplan zu übernehmen und aktuelle Infos zu erhalten, entspricht dies NICHT einer Prüfungsanmeldung! Für Prüfungen müssen Sie sich extra anmelden!

Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie sich zu Prüfungen während der Prüfungsanmeldephase anmelden müssen.

An nicht angemeldeten Prüfungen kann nicht teilgenommen werden.

Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen! Die Regelungen zu den Wiederholungen und ggf. mündlichen Fortsetzungen finden Sie in der für Sie gültigen Prüfungsordnung. 

Wichtig: Bitte beachten Sie auch die Frage + Antwort "Ich exmatrikuliere mich, muss ich etwas beachten?" und "Wie funktioniert die Anmeldung von USL/BSL ("Scheinen"), fachübergreifenden SQ sowie der Projektarbeit?"

Ja, Sie müssen sich für Wiederholungsprüfungen (je nach Prüfungsordnung: zum nächstmöglichen Zeitpunkt bzw. innerhalb eines Jahres) selbst anmelden - es gibt keine automatische Anmeldung (bei den Studiengängen der GKM)!

Bei unbenoteten und benoteten Studienleistungen (USL, BSL) ("Scheinen") gilt dasselbe, für die meisten muss man sich zum ersten Versuch anmelden, dann ebenfalls für den zweiten Versuch.

Bitte lesen Sie die Regelungen zu den Wiederholungen und ggf. mündlichen Fortsetzungen unbedingt in der für Sie gültigen Prüfungsordnung nach (es gibt unterschiedliche Regelungen in den verschiedenen Studiengängen, für die Orientierungsprüfung / für die restlichen Prüfungen, im B.Sc. / im M.Sc. usw.)!

Es können nur die in der Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungswiederholungen und mündlichen Fortsetzungen in Anspruch genommen werden, mehr kann nicht genehmigt werden.

Es können nur die in der Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungswiederholungen und mündlichen Fortsetzungen in Anspruch genommen werden, mehr kann nicht genehmigt werden. Die Anzahl Ihrer möglichen Prüfungswiederholungen und mündlichen Prüfungsfortsetzungen steht in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs.

Mündliche Fortsetzungsprüfungen können Sie nur dort in Anspruch nehmen, wo sie lt. Prüfungsordnung explizit vorgesehen sind, d.h. nach einer schriftlichen Wiederholung der Orientierungsprüfung (1. Wiederholung = 2. Versuch) und nach einer schriftlichen Zweitwiederholungsprüfung (2. Wiederholung = 3. Versuch), Anzahl solcher Versuche und Fortsetzungen siehe die für Sie gültige Prüfungsordnung. Eine mündliche Prüfungsfortsetzung kann also nicht "vorgezogen" werden, d.h. nicht direkt nach dem ersten Versuch einer Orientierungsprüfung und nicht nach einer ersten Wiederholung (=2. Versuch) einer normalen Prüfung.

Falls Sie bei einer Zweitwiederholung, oder bei der Wiederholung der Orientierungsprüfung, ohne triftige Gründe nicht erscheinen, oder nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktreten, oder die schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbringen, oder in der Prüfung täuschen, oder die Prüfung stören und deswegen von Aufsichtspersonen von der Prüfung ausgeschlossen werden, findet keine mündliche Fortsetzung mehr statt. In diesem Fall wäre das Studium endgültig nicht bestanden, daher: Termin richtig notieren, etwaige Terminverschiebung beachten, bei Verhinderung mit triftiger Begründung unverzüglich beim Prüfungsausschuss melden, welcher dann entscheidet, bzw. bei Krankheit innerhalb von drei Tagen Attest beim Prüfungsamt abgeben.

Bei unbenoteten und benoteten Studienleistungen (USL, BSL) ("Scheine") gibt es keine mündlichen Prüfungsfortsetzungen.

Wichtig: Bitte beachten Sie auch die Frage + Antwort "Ich exmatrikuliere mich, muss ich etwas beachten?"

In den Prüfungsordnungen sind nur für Prüfungsleistungen maximal mögliche Wiederholungen definiert, d.h. "USL" und "BSL" sowie "V" (siehe Prüfungsordnung, Tabelle ganz hinten) können im Rahmen der Frist zum Beenden des gesamten Studiums beliebig oft wiederholt werden. Einmal gründlich zu lernen und idealerweise gleich beim ersten Mal zu bestehen spart jedoch Ihnen und den Prüfenden viel Zeit...
Übrigens müssen Sie sich auch für USL/BSL etc. in der Regel anmelden, bitte beachten Sie hierzu die Informationen in der Modulbeschreibung (ggf. auch in der entsprechenden Vorlesung und/oder auf den Institutswebseiten). Für fachübergreifende SQ melden Sie sich während der Belegungsphase über C@mpus an (Infos: s. Webseite des ZLW), für die Projektarbeit (fmt, mabau, mecha, tema) zu bestimmten Terminen hier

Die Erläurterung des Verfahrens zur Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie hier:
https://www.student.uni-stuttgart.de/pruefungsorganisation/anerkennungen/

 

Die Anerkennung von Studienzeiten erfolgt im Zuge der Bewerbung via C@MPUS (Einstufung in ein höheres Fachsemester, B.Sc. bzw. Bewerbung ins 1. FS M.Sc.) bzw. kann ggf. beim Studierendenservice und Prüfungsamt beantragt werden.

Bei Rückfragen zur Anerkennung von Studienzeiten wenden Sie sich bitte an die Abteilung "Bewerbung, Zulassung, Einschreibung". Falls eine fachliche Einschätzung für eine Höherstufung/Niedrigerstufung benötigt wird, kommt diese Abteilung auf uns zu.

Je nach Studiengang gibt es ggf. die Möglichkeit, einen Wahlmodultausch durchzuführen. Dies kann sich auf ein bestandenes und/oder ein nicht bestandenes Wahl- und/oder Wahlpflichtmodul beziehen (siehe Prüfungsordnung, nach der Sie studieren).

Wenn Sie einen Wahlmodultausch einsetzen wollen, wird das Modul, das Sie nicht mehr haben wollen, gestrichen (nach Ihrer Mitteilung an das Prüfungsamt), anschließend können Sie ein anderes Modul anmelden und ablegen. 

- Ein Wahlmodultausch kann dafür eingesetzt werden, ein Modul durch ein anderes Modul desselben Wahlcontainers zu ersetzen, z.B. Ergänzungsfach A (= Modul A, 6 Credits) durch Ergänzungsfach B (= Modul B, 6 Credits) desselben Spezialisierungsfaches.
- Andere Möglichkeiten, einen Wahlmodultausch einzusetzen, wären z.B.:
--- ein Modul in einer Vertiefungsmodulgruppe streichen zu lassen und dann stattdessen ein Modul in einer anderen Vertiefungsmodulgruppe abzulegen (= Wechsel der Vertiefungsmodulgruppe; dies geht bei Photonic Engineering nur, wenn es das einzige bisher in der Gruppe gewählte Modul war);
--- bzw. das einzige in einem Spezialisierungsfach bereits abgelegte Modul streichen zu lassen und anschließend eine andere Spezialisierung anzubrechen (= Spezialisierungsfachwechsel).

Bitte beachten Sie: Ein als Zusatzmodul angemeldetes Modul bleibt immer ein Zusatzmodul und kann somit nicht für einen Wahlmodultausch eingesetzt werden. Bei Fragen wenden Sie sich am besten VOR dem Ablegen von Modulen an das Prüfungsamt (oder an Ihren Prüfungsausschuss oder an das Studienbüro Maschinenbau der GKM).

Hier finden Sie das Formular "Seminarvorträge bei Bachelorarbeiten bzw. Studienarbeiten/Forschungsarbeiten".
Zur Erläuterung: Im Rahmen der Bachelorarbeit bzw. Studienarbeit / Forschungsarbeit / Mechatronischen Forschungs- und Entwicklungspraxis im Masterstudium sollen je neun solche Vorträge von anderen Studierenden gehört werden (in der Regel am selben Institut, an dem die Arbeit durchgeführt wird; Sie können auch dort nachfragen, wo dies sonst noch möglich ist; der ausgefüllte Laufzettel verbleibt auch am betreuenden Institut). Dies erweitert den fachlichen Horizont und stellt sicher, dass niemand vor leeren Rängen reden muss, sondern alle nützliches Feedback zum eigenen Vortrag erhalten. Bei der Masterarbeit ist das Hören von Vorträgen dann nicht mehr Pflicht.

Hier finden Sie Informationen zur Durchführung von studentischen Arbeiten: Bachelorarbeiten, Studienarbeiten, Forschungsarbeiten, Mechatronische Forschungs- und Entwicklungspraxis (diese ist von der Richtlinie zu externen studentischen Arbeiten ausgenommen) sowie Masterarbeiten.

Hier finden Sie Informationen zur Durchführung der GKM-Projektarbeit (mach, ft, mecha, tema).
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldephase stets gegen Ende der Vorlesungszeit des Vorsemesters stattfindet.

Hier finden Sie eine Erläuterung dazu, was eine Forschungsarbeit ist und wie diese geregelt ist.

Bitte beachten Sie unbedingt Ihre Prüfungsordnung (rechtsgültiger Text).

Die Fakultäten 4 und 7 des Stuttgarter Maschinenbaus (Zuständigkeitsbereich der GKM) bieten KEINE Teilzeit-Präsenz-Studiengänge an.

Es ist möglich, neben dem Vollzeit-Präsenz-Studium in geringem Umfang zu arbeiten, z.B. stundenweise als studentische Hilfswissenschaftler/-in ("HiWi") oder z.B. einen Tag pro Woche als Werkstudent/Werkstudentin in einem Unternehmen. Zuständig für die Frage, wie viele Stunden pro Woche man neben dem Studium arbeiten darf, ist das die Abteilung Bewerbung, Zulassung und Einschreibung, bei HiWi-Jobs die Personalabteilung der Universität Stuttgart (bitte wenden Sie sich zunächst an das Institut, das den Hiwi-Job anbietet).

Für Studierende mit Kindern sehen die Prüfungsordnungen Ausnahmen bei Fristen und beim Ablegen von Prüfungsleistungen vor - s.a. Liste der Ansprechpartner/innen und Beratungsstellen.

Wir bieten jedoch zwei MASTER:ONLINE-Studiengänge an, die nach einem Bachelorabschluss und dem Erwerb von etwas Berufserfahrung explizit parallel zum Beruf studiert werden können:
"Logistikmanagement" und
- "Intra- und Entrepreneurship (tech)".

Die Übersichtsvorträge zu den Kompetenzfeldern (5./6. FS B.Sc.) / Master-Spezialisierungsfächern (ab 1. FS M.Sc.) für Maschinenbau-Studierende (und weitere) finden Sie hier. Die Vorträge sind in der jeweiligen ILIAS-Gruppe einsehbar und über die gesamte Einführungswoche des Wintersemesters finden ergänzend Sprechstunden statt.

Zunächst müssen Sie sich auf den M.Sc. bewerben (gilt auch für B.Sc.-Studierende der Universität Stuttgart!!), Bewerbungsfristen: jeweils 15.01. für das SoSe bzw. 15.07. für das WiSe); anschließend in C@MPUS den Studienplatz annehmen. Erst danach können Sie sich einschreiben. Hierfür brauchen Sie neben dem Zulassungsschreiben auch die Leistungsübersicht mit dem Nachweis der 180 ECTS-Credits (d.h. inkl. Note oder zumindest 4,0-Bescheinigung der Bachelor-Arbeit, = Eintrag "bestanden" in C@MPUS). Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann bis Ende der Einschreibefrist (i.d.R. 15.05. bzw. 15.11.) eine Einschreibung in den M.Sc.-Studiengang erfolgen. Das Semester zählt dann rückwirkend ab dem 01.04 bzw. 01.10. als M.Sc.-Semester; falls die letzte Prüfungsleistung erst in diesem Semester erbracht wird, also zwischen Semesterbeginn und Ende der Einschreibefrist, zählt dieses gleichzeitig noch als letztes B.Sc.-Semester. Bitte beachten Sie die Informationen der hierfür zuständigen Abteilung Bewerbung, Zulassung und Einschreibung!

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass für vorgezogene Master-Prüfungen die normalen Regeln zur Wiederholung von Prüfungen gelten (s. hierzu die Master-Prüfungsordnung)! Eine etwaige Exmatrikulation zwischen B.Sc. und M.Sc. hebt die Wiederholungspflicht nicht auf. Bitte beachten Sie daher auch "Ich exmatrikuliere mich, muss ich etwas beachten?" sowie "Wie funktioniert das Vorziehen von Master-Modulen?".

Lt. Prüfungsordnung werden Zusatzfächer nur auf Antrag beim Prüfungsamt ins Zeugnis aufgenommen (mit Note, aber ohne Wertung). Informieren Sie daher das Prüfungsamt rechtzeitig VOR dem Ablegen Ihrer Modulprüfungen, welche Prüfungen mit Note im Zeugnis gewertet werden sollen (--> diese gehören auf den Übersichtsplan und werden über C@MPUS angemeldet), aber auch, welche Modulprüfungen Sie als Zusatzmodul ablegen möchten!

Ansonsten, insbesondere falls Sie noch keinen Übersichtsplan abgegeben haben, werden die zuerst gewählten (= abgelegten) Modulprüfungen einer Gruppe bzw. eines Spezialisierungsfachs gewertet. Das gilt auch bei vorgezogenen Master-Modulprüfungen! Dies bedeutet: Durch das Ablegen eines Moduls, das Teil nur eines einzigen Spezialisierungsfachs ist, wählen Sie dieses Spezialisierungsfach und können es auch später nicht mehr wechseln, müssen es also zu Ende studieren.

Als Zusatzmodul angemeldete Module sind freiwillige Zusatzleistungen, die ohne Note auf Antrag ins Zeugnis aufgenommen werden und können nicht in andere Module umgewandelt werden.

Vorgezogene Master-Prüfungen gehören zum regulären Master-Curriculum, das mit Priorität vor dem Ablegen von ergänzenden Prüfungen zu erfüllen ist, und können daher keine Zusatz-Prüfungen darstellen.

Wichtig: Falls Sie sich bei bestehendem Prüfungsanspruch exmatrikulieren bzw. exmatrikuliert werden (z.B. wegen fehlendem Vorpraktikum), beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise des Studierendenservice' zum Thema "Exmatrikulation und Prüfungsrecht": https://www.student.uni-stuttgart.de/studienorganisation/formalitaeten/exmatrikulation/

Bitte beachten Sie auch, dass nach der neuen Bachelor-Prüfungsordnung (gültig ab 01.10.2019; für Master in absehbarer Zeit geplant) nicht nur noch offene Wiederholungsprüfungen, sondern auch die Fristen (Orientierungsprüfung, Höchststudiendauer) des alten Studiengangs im neuen Studiengang relevant sein können; dies gilt, wenn Sie zum Zeitpunkt einer Exmatrikulation zwar den Prüfungsanspruch besaßen, aber offene Wiederholungsprüfungen hatten. Diese müssen auch nach dem Studiengangwechsel noch im alten Studiengang entweder noch abgelegt werden (s. Prüfungsordnung, die durch die Exmatrikulation nicht aufgehoben wird), oder Sie brauchen genehmigte Prüfungsrücktritte und genehmigte Fristverlängerungen im alten Studiengang (zu beantragen beim/bei der Prüfungsausschussvorsitzenden), bis der neue Studiengang, auf den es sich sonst negativ auswirken würde, erfolgreich abgeschlossen ist.

Bitte prüfen Sie zuerst, ob Sie den Freiversuch erfüllen (s. Ihre Prüfungsordnung) und ggf. eine 5,0 streichen lassen können (das macht dann das Prüfungsamt). Falls nicht, können Sie sich bis 15.09. bzw. 15.03. in das jeweilige WiSe bzw. SoSe auf eine Einstufung in ein höheres Fachsemester eines anderen Bachelor-Studiengangs bewerben, in dem das "EN"-Modul kein Pflichtmodul ist; danach noch bis 15.01./15.07. über das Verfahren Studiengangwechsel in das jeweilige nächste SoSe/WiSe. Eine Bescheinigung über eine Fachstudienberatung erhalten Sie vom/von der Fachstudienberater/in des jeweiligen Studiengangs. Die Bescheinigung über die Fachstudienberatung kann noch nach Bewebungsschluss nachgereicht werden, es ist jedoch sinnvoll, sich vor der Bewerbung beraten zu lassen. Bitte beachten Sie die Informationen der hierfür zuständigen Abteilung Bewerbung, Zulassung und Einschreibung! Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne auch an das Studienbüro wenden.

Zuständig für das Zulassungsverfahren ist die Abteilung Bewerbung, Zulassung und Einschreibung. Bei einer Prüfung auf Prüfungsanspruchsverlust wird auch der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs involviert. Aus diesem Grund müssen Sie die Details aller bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen im Bewerbungsverfahren in C@MPUS hochladen, wenn Sie zuvor bereits studiert hatten ("Leistungsübersicht (alles)" bzw. "Transcript of Records": bestandene, nicht bestandene, an- und abgemeldetet Studien- und Prüfungsleistungen des zuvor begonnenen Studiums, bzw. falls es mehrere waren, aller zuvor begonnenen Studiengänge).

Ohne diese Informationen kann der Prüfungsausschuss keine Entscheidung treffen, ob ein Prüfungsanspruchsverlust für den neuen Studiengang relevant ist!

Erst nachdem der Prüfungsausschuss entschieden hat, dass kein Prüfungsanspruchsverlust vorliegt, kann anhand einer Zulassung eine Einschreibung erfolgen.

Falls Sie bis 31.03. eines Jahres Ihre Abschlussarbeit abgeben und den Vortrag halten und das Institut, an dem Sie Ihre Arbeit durchführen, auch gleich die Note oder zumindest „bestanden“ (4,0-Bescheinigung) in C@MPUS einträgt, und Sie auch alle weiteren Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben, werden Sie noch im selben Jahr zur Urkundenübergabefeier eingeladen.

Die Termine der Feiern sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Urkundenübergabefeiern.

 

Häufig gestellte Fragen zum Bachelor-Studium

Bezüglich der Studiengänge EE, FMT, Mabau, Mecha und Tema muss der Bericht über das Vorpraktikum bis zum 15.08. (im 2. Fachsemster) beim Praktikantenamt eingereicht werden. Falls dies nicht möglich sein sollte, kann unter Vorlage eines Praktikumsvertrages beim Prüfungsausschussvorsitzenden ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden, der anschließend beim entsprechenden Praktikantenamt abzugeben ist. Bezüglich der Studiengänge Mabau und FMT kann die Antragsstellung zu den Sprechzeiten im Studienbüro Maschinenbau erfolgen (s. Ansprechpartner -> Studienbüro). Ohne eine genehmigte Fristverlängerung wird man zu Beginn des 3. FS (bzw. einige Wochen nach Semesterbeginn rückwirkend zum Semesterbeginn) exmatrikuliert (zuständig hierfür ist das Studiensekretariat).

Für die Studiengänge FMT, Mabau, Mecha und Tema beträgt die Dauer des Vorpraktikums acht Wochen, für EE vier Wochen. Bitte beachten Sie bezüglich der Praktikumsinhalte und Form des Berichtes die entsprechenden Richtlinien.

Für den Bachelor-Studiengang Chemie- und Bioingenieuwesen ist Vorpraktikum nicht Pflicht, wird aber empfohlen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte zwecks Beratung an das entsprechende Praktikantenamt.

Für die Bachelor-Studiengänge MedTech, TBio und TKyb ist kein Vorpraktikum erforderlich.

Der Besuch des MINT-Kollegs wirkt sich NICHT auf die Frist zum Bestehen des Vorpraktikums aus; vgl. Frage+Antwort "Wie wirkt sich der Besuch des MINT-Kollegs auf Fristen aus?"

Im Wintersemester 2021/22 sollten Sie sich vor dem Vorlesungsbeginn in C@MPUS zu den meisten Vorlesungen und Übungen anmelden, damit wir wissen, ob Sie in Präsenz teilnehmen (dann möchten wir Ihnen die Teilnahme ermöglichen und brauchen diese Angaben zur Planung) oder evtl. nur online (dann können Sie bei vielen Lehrveranstaltungen selbst dem Online-Angebot beitreten).

Diese Fragen werden in den Einführungsveranstaltungen bzw. in der jeweiligen ersten Vorlesung erläutert.

Für unser MentorING-Programm brauchen Sie sich nicht anzumelden.

Das MINT-Kolleg sowie ggf. Ihr Studiengang und/oder die Fachgruppe Mach & Co. bieten bereits vor Vorlesungsbeginn Veranstaltungen an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Anmelden müssen Sie sich jedes Semester zu den Prüfungen - übrigens auch zu Wiederholungsprüfungen. Prüfungstermine, Anmeldefristen und weitere wichtige Informationen finden Sie beim Prüfungsamt.

Auch für USL/BSL etc. müssen Sie sich in der Regel anmelden, bitte beachten Sie hierzu die Informationen in der Modulbeschreibung bzw. C@MPUS-Lehrveranstaltung. Weitere Informationen erhalten Sie in den Einführungsveranstaltungen, in der jeweiligen Vorlesung und/oder auf den Institutswebseiten.


Fachübergreifende Schlüsselqualifikationen sind nicht-technische Fähigkeiten und Kompetenzen, die Sie im Berufsleben auch brauchen, z.B. Sprachkenntnisse, Teamarbeit, Präsentation usw.

Für fachübergreifende SQ melden Sie sich während der Belegungsphase über C@MPUS an.

Alle weiteren Infos finden Sie auf der Webseite des Zentrums für Lehre und Weiterbildung (ZLW).

Für die Projektarbeit (fmt, mabau, mecha, tema) melden Sie sich am Ende der Vorlesungszeit eines Semesters für das nächste Semester an; die Termine und alle weiteren Infos finden Sie hier

Die Orientierungsprüfung muss innerhalb der lt. Prüfungsordnung vorgegebenen Frist abgelegt werden, z.B. im B.Sc. Maschinenbau bis zum 2. Fachsemester (1. Versuch), und muss spätestens im 3. Fachsemester (2. Versuch) bestanden werden. Sich nicht anzumelden, oder fristgerecht zurückzutreten, oder trotz Anmeldung nicht zu erscheinen, bedeutet in aller Regel, dass man den Versuch "verschenkt"! Ein Rücktritt sowie ggf. eine Verlängerung der Frist zum Ablegen der Orientierungsprüfung ist i.d.R. nur wegen Krankheit möglich.

Eine etwaige Wiederholung muss man als Studierende:r selbst wieder anmelden, es erfolgt KEINE automatische Anmeldung!
Bitte lesen Sie die Regelungen zu den Wiederholungen und ggf. mündlichen Fortsetzungen sowie einem Antrag auf Fristverlängerung in der für Sie gültigen Prüfungsordnung.

Bitte beachten Sie auch die Corona-Regelungen der Universität Stuttgart:

https://www.uni-stuttgart.de/universitaet/aktuelles/meldungen/corona/
Mit Stand SoSe 2023 gilt: Wer im SoSe 2020 bis WiSe 2021/22 an der Universität Stuttgart eingeschrieben war, erhält eine automatische Verlängerung der Regelstudienzeit um jeweils ein Semester, bzgl. der Orientierungsprüfung und der Studienhöchstdauer jedoch max. drei Semester.

Wichtig: Bitte beachten Sie auch "Ich exmatrikuliere mich, muss ich etwas beachten?" und "Wie wirkt sich der Besuch des MINT-Kollegs auf Fristen aus?".

Bei Studienbeginn ab WS 2012/13: Die Studienhöchstdauer im B.Sc. beträgt zehn Fachsemester.

Bei Studienbeginn im WS 2011/12 (oder früher): s. hier, § 27 --> Die "Studienhöchstdauer (...) verlängert sich (...) um zwei Semester" und beträgt somit 12 FS.

Die Regelstudienzeit im B.Sc. beträgt, unabhängig vom Studienbeginn, sechs FS.

S. a. die Frage+Antwort "Wie wirkt sich der Besuch des MINT-Kollegs auf Fristen aus?"

Diese und weitere wichtige Regelungen finden Sie in der für Sie geltenden Prüfungsordnung!

Bitte beachten Sie auch die Corona-Regelungen der Universität Stuttgart.https://www.uni-stuttgart.de/universitaet/aktuelles/meldungen/corona/
Mit Stand SoSe 2023 gilt: Wer im SoSe 2020 bis WiSe 2021/22 an der Universität Stuttgart eingeschrieben war, erhält eine automatische Verlängerung der Regelstudienzeit um jeweils ein Semester, bzgl. der Orientierungsprüfung und der Studienhöchstdauer jedoch max. drei Semester.

Bei Besuch des MINT-Kollegs mit zehn SWS pro Semester verlängern sich die Höchststudiendauer, die Regelstudienzeit (BAföG-wirksam) sowie die Frist zum Bestehen der Orientierungsprüfung um jeweils 1 Semester (bis zu zwei MINT-Kolleg-Scheine sind erwerbbar).

MINT-Kolleg-Scheine wirken sich jedoch NICHT auf die Frist zum Bestehen des Vorpraktikums aus.

Bei Studiengangwechsel zählen MINT-Kolleg-Scheine nicht erneut.

Bei Erreichen von (je nach Studiengang) mind. 120 oder 132 B.Sc.-Credits können Sie bereits im B.Sc. bis zu 24 Credits aus dem M.Sc. ablegen. Die Online-Anmeldung wird bei Erreichen der Punktzahl für die Mastermodule der entsprechenden M.Sc.-Studiengänge freigeschaltet.

Bitte beachten Sie: Für vorgezogene Master-Prüfungen gelten der jeweilige M.Sc.-Studienplan sowie die jeweilige M.Sc.-Prüfungsordnung, insbesondere die dort vorgegebenen Wahlmöglichkeiten für Module und auch die dortigen Regelungen zur Prüfungswiederholung! Auch wenn Sie sich zwischen B.Sc. und M.Sc. für ein paar Semester exmatrikulieren, sind Sie bei vorgezogenen, nicht bestandenen M.Sc.-Modulen in der Wiederholungspflicht und müssen diese entweder beim Prüfungsamt anmelden und ablegen oder Prüfungsrücktritte beim/bei der Prüfungsausschussvorsitzenden beantragen.

Häufig gestellte Fragen zum Master-Studium

Die Studienhöchstdauer beträgt acht Fachsemester. Bei manchen M.Sc.-Studiengängen werden Fristverlängerungen darüber hinaus generell nicht genehmigt. Bitte lassen Sie sich bei auftretenden Problemen umgehend beraten (Fachstudienberater*in bzw. Prüfungsausschussvorsitzende/r bzw. Studienbüro Maschinenbau).

Die Regelstudienzeit im M.Sc. beträgt vier Fachsemester.

Diese und weitere wichtige Regelungen finden Sie in der für Sie geltenden Prüfungsordnung!

Bitte beachten Sie auch die Corona-Regelungen. Mit Stand WiSe 2022/23 gilt, dass wer im SoSe 2020 bis WiSe 2021/22 an der Universität Stuttgart eingeschrieben war, eine automatische Verlängerung um jeweils ein Semester bekommt, insgesamt jedoch max. 3 Semester (siehe "Leitlinien Studienbetrieb", dies gilt bzgl. Studienhöchstdauer, und Regelstudienzeit (sowie Orientierungsprüfung im B.Sc.)).

Jede Auflage kann einmal wiederholt werden (= 2. Versuch).
Für das Anmelden des 2. Versuchs gilt die Wiederholungsfristregelung der Prüfungsordung.

Bei Zulassung ab Wintersemester 2020/21 gilt:
- Es kann kein Antrag auf zweite Wiederholung eines Auflagenmoduls (=3. Versuch) gestellt werden.
- Eine mündliche Fortsetzung des 2. Versuchs ist ebenfalls nicht möglich.

Bei Zulassung von SoSe 2016 bis einschl. SoSe 2020 gilt:
Bei Vorliegen triftiger Gründe kann ein Antrag auf zweite Wiederholung in einem Auflagenmodul gestellt werden (bei dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden; bei Nichtbestehen der Zweitwiederholung findet dann eine mdl. Fortsetzung statt). Bei einer "Scheinklausur" (USL, BSL), z.B. Technische Mechanik IV, gibt es nach einer nicht bestandenen zweiten Wiederholung eines Auflagenmoduls keine mündliche Fortsetzung.

(Bei Zulassung bis einschl. WiSe 2015/16 konnte man Auflagenmodule im Rahmen der Höchststudiendauer unbegrenzt wiederholen; ohne mdl. Fortsetzungen).

Möglichst früh im Studium - vgl. "Kann ich meine Masterarbeit beginnen, obwohl ich noch eine Auflagenprüfung offen habe?"

Nein.

Die Auflagen müssen bestanden sein, bevor von Seiten der Prüfenden ein Masterarbeitsthema ausgegeben werden darf.

Es wird empfohlen, Auflagenprüfungen so früh wie möglich im Studium abzulegen.

Eine nicht bestandene Auflagenprüfung (= nicht erfüllte Zulassungsvoraussetzung) ist kein Grund für eine Fristverlängerung der Master-Studiendauer!

Nein.

Es ist genau ein 3LP/ECTS-Ergänzungsfach-Modul zu wählen (hinzu kommt das 3-LP/ECTS-Praktikumsmodul).

3LP/ECTS-Module haben eine andere Prüfungsform (BSL, im Rahmen der Höchststudiendauer beliebig oft wiederholbar) als 6LP/ECTS-Module (schriftliche oder mündliche Modulprüfung, nur einmal wiederholbar und nur in begrenzten Fällen ein zweites Mal, s. Prüfungsordnung).

(Dieser Abschnitt betrifft die meisten GKM-Masterstudiengänge; die spezifischen Regelungen finden Sie in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs.)

Im Übersichtsplan notieren Sie sich, welche Module Sie wählen möchten. Diese Modulwahl lassen Sie sich von den beiden Spezialisierungsfachprofessoren*innen (i.d.R. diejenigen, die die Kernfächer lehren), gegenzeichnen. Dies bietet Ihnen die Gelegenheit, mit Fachexperten*innen über die gewählte Kombination der Studieninhalte zu sprechen, auch im Hinblick auf Ihr späteres Berufsleben.

Der Übersichtsplan ist entweder im Studienplan enthalten oder steht auf Ihrer jeweiligen Studiengangshomepage zum Download bereit (Beispiel: Übersichtsplan M.Sc. Maschinenbau).

Der ausgefüllte und unterschriebene Übersichtsplan sollte vor dem Ablegen der ersten Prüfungen beim Prüfungsamt abgegeben werden. Das Prüfungsamt nimmt nur vollständig ausgefüllte Übersichtspläne an.

Änderungen am Übersichtsplan sind noch möglich, solange Sie noch keine Prüfung im selben Bereich abgelegt haben (z.B. noch kein anderes Vertiefungsmodul der Gr. 1 belegt haben).

Wenn Sie ein Modul ablegen, das nur in einem Spezialisierungsfach vorkommt, haben Sie dieses SF gewählt und müssen es beenden - auch, wenn Sie den Übersichtsplan anders ausgefüllt oder noch nicht abgegeben haben (eine Ausnahme wäre möglich, wenn Sie die Freischussregel erfüllen werden und eine nicht bestandene Prüfung gestrichen werden kann; eine bestandene Prüfung kann mit der Freischussregel zur Notenverbesserung wiederholt, aber nicht gestrichen werden).

Die Übersichtsvorträge zu den Kompetenzfeldern (5./6. FS B.Sc.) / Master-Spezialisierungsfächern (ab 1. FS M.Sc.) für Maschinenbau-Studierende und weitere finden Sie hier

I.d.R. enthalten die Praktikumsmodule im Masterstudium je 4 SF- und 4 APMB-Versuche, die konkreten Anzahlen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Modulbeschreibung. Die Infos über die SF-Praktika finden Sie beim jeweiligen SF-Institut. Praktikumsversuche können schon ab dem ersten Fachsemester absolviert werden. Die APMB-Versuche finden im Sommer- und/oder Wintersemester statt, dienen dem "Blick über den Tellerrand" und sind frei aus der APMB-Liste wählbar.

APMB steht für "Allgemeines Praktikum Maschinenbau".

Das Formular "Übersichtsbogen Spezialisierungsfachpraktikum (SF) und APMB" finden Sie hier. Eine Anmeldung im LSF ist nicht erforderlich, der ausgefüllte Bogen kann einfach beim Prüfungsamt abgegeben werden.

Die Unterschriften "Professor/in" auf diesem Formular werden von dem/von der SF-Prof. benötigt, der/die auch auf dem Übersichtsplan unterschrieben hat. Dies ist normalerweise die Person, die das Kernfach dieser Spezialisierung lehrt.

Im M.Sc. gibt es keine Einstufungen in ein höheres Fachsemester. Man kann sich aber zu den regulären Bewebungsfristen ins 1. FS bewerben (s. Webseiten des Studiensekretariats). Bestandene Prüfungsleistungen, die Teil des neuen Übersichtsplans sind und in Inhalt, Anspruch und Umfang gleichwertig sind (bzw. die gleiche Prüfung, die in beiden Studiengängen vorkommt, werden anerkannt:

  • nach Einschreibung in den neuen Studiengang und
  • unter Vorlage des neuen Übersichtsplans sowie der detaillierten Leistungsübersicht des alten und neuen Studiengangs
  • beim/bei der Prüfungsausschussvorsitzenden des neuen Studiengangs

Für nicht bestandene Prüfungsleistungen des vorherigen Studiengangs gelten die Wiederholungsregeln fort, auch wenn man dort nicht mehr eingeschrieben ist (s.a. Prüfungsordnung alter Studiengang, s.a. Zulassungsordnung neuer Studiengang)! Vgl. Frage + Antwort "Ich exmatrikuliere mich, muss ich etwas beachten?" in den allgemeinen FAQ.

Disclaimer

Alle auf dieser Seite bereitgestellten Informationen werden mit größtmöglicher Sorgfalt von uns formuliert und geprüft. Verbindlichen Rechtscharakter haben jedoch allein die veröffentlichen Prüfungsordnungen und Zulassungsordnungen sowie im Einzelfall getroffene Entscheidungen der Prüfungsaussüsse.

Bitte beachten Sie auch die Informationen der im Einzelfall zuständigen Stellen, wie z.B. des Studiensekretariats (Imma- und Exmatrikulation, Gebühren etc.) und des Prüfungsamts (Prüfungsdaten, An-/Abmeldung von Prüfungsleistungen, Freischuss etc.), des ZLW (SQ-Module), der Praktikantenämter (Praktikumsrichtlinien), etc.

Bei Rückfragen oder Änderungs-/Ergänzungsbedarf zum FAQ wenden Sie sich bitte an uns im Studienbüro Maschinenbau.

Dieses Bild zeigt Christine dos Santos Costa

Christine dos Santos Costa

Dipl.-Ing.

Leiterin Studienbüro Maschinenbau

Dieses Bild zeigt Julia Lier

Julia Lier

 

Studienbüro Maschinenbau

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