Prüfungsausschüsse Maschinenbau, Mabau/PEKT, Mabau/WPT, Technologiemanagement, Fahrzeug- und Motorentechnik sowie Master:Online Logistikmanagement

Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung, Antragsformulare und Kontaktinformationen

Die für Sie gültige Prüfungsordnung finden Sie hier:
https://www.student.uni-stuttgart.de/pruefungsorganisation/pruefungsordnung/

Die Zulassungsausschüsse der o.g. Studiengänge finden Sie hier:
https://www.student.uni-stuttgart.de/beratung/pruefungsausschuss/

 

Informationen zur Antragstellung bzw. Beratung

Antragstellung und Klärung von Fragen per E-Mail

Sie können Ihre Fragen und Anträge gerne jederzeit per E-Mail stellen  - unbedingt von Ihrer st-Adresse aus: 

  • Maschinenbau, Mabau/PEKT, Mabau/WPT (Prof. Riedelbauch),
    Fahrzeug- und Motorentechnik
    (Prof. Böttinger):
    --> z.Hd. Frau Costa/Frau Lier an info@gkm.uni-stuttgart.de
    (bitte verwenden Sie ausschließlich diese Funktions-Mailadresse!)

  • Technologiemanagement (Prof. Brem),
    Master:Online Logistikmanagement
    (Prof. Hölzle):
    --> z.Hd. Fr. Maier, ina.maier@iat.uni-stuttgart.de

Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Bitte fügen Sie der E-Mail Ihren kompletten, ausgefüllten Antrag (s.u.) und ALLE erforderlichen Dokumente (s.u.) eingescannt bzw. als PDF oder Foto bei.

Alternativ zu einer E-Mail können Sie uns Ihre vollständigen Antragsunterlagen per Post oder Briefkasteneinwurf (EG des PWR 9, schräg ggü. Fachgruppe Mach&Co.) zukommen lassen, oder damit zu unserer Präsenzsprechstunde kommen.

 

Sprechstunden in Präsenz und via Webex

- zu Tema (Antragstellung und Beratung): Frau Ina Maier erreichen Sie am besten per E-Mail, s.o., "Antragstellung und Klärung von Fragen per E-Mail". Termine finden nach Vereinbarung statt. 

- zu Mabau, FT (Antragstellung und Beratung) sowie allen GKM-Studiengängen (Beratung):

  • Bitte schauen Sie bei allgemeinen Fragen zuerst nach, ob Ihre Frage in unseren FAQ bereits beantwortet ist.
  • Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, bringen Sie auch Ihren ausgefüllten Antrag mit, siehe Formulare unten.
  • Bitte bringen/schicken Sie immer Ihre aktuelle "Leistungsübersicht (alles)" aus C@MPUS mit (nur die deutsche Version ohne die letzte Seite). Wir können Ihre Daten nicht einsehen, aber zu den meisten personenbezogenen Fragen und Anträgen können wir nur etwas sagen, wenn wir Ihren genauen Studienstand kennen!

Präsenz-Sprechstunden ohne Anmeldung, im Pfaffenwaldring 9, 5. Stock, Raum 5.220 bzw. 5.222: 
- montags, 13:30 - 15:30 Uhr
- donnerstags, 09:30 - 11:30 Uhr

Webex-Sprechstunde ohne Anmeldung:
- freitags, 10:00 - 11:00 Uhr

Die Gespräche finden im geschützten Bereich statt, d.h. es handelt sich um ein gesperrtes Meeting, und Sie werden über die "Lobby" eingelassen.

Präsenz-Sprechstunden / Webex-Sprechstunden nach Terminvereinbarung:
Für Einzeltermine außerhalb der o.g. Zeiten machen Sie bitte ein paar Terminvorschläge, für Präsenz oder online.
Entweder telefonisch oder per E-Mail an info@gkm.uni-stuttgart.de.

Telefonisch erreichen Sie uns normalerweise außerhalb der o.g. Sprechzeiten:
Tel.: 0711/685-66468
Falls wir nicht ans Telefon gehen können oder bereits ein Gespräch haben, rufen wir nach Möglichkeit am selben Tag zurück. Falls wir mal nicht zurückrufen können, schreiben Sie uns am besten eine E-Mail. Dabei können Sie gerne auch Ihre Telefonnummer angeben, wenn Sie zurückgerufen werden möchten.

Gerne bieten wir auch Extra-Sprechzeiten an, z.B. für MentorING-Gruppen oder Schulklassen.

 

Formulare und weitere einzureichende Unterlagen
(E-Mail-Adressen: s.o.)

Bitte beachten Sie bzgl. der Rücktrittsregelungen die für Sie geltende Prüfungsordnung.

  • Rücktritt vor dem 1. Versuch bis zu acht Tagen vor der Prüfung durch die Studierenden selbst in C@MPUS,
  • Rücktritt wegen Krankheit mit Attest bis innerhalb von drei Tagen nach der Prüfung beim Prüfungsamt,
  • Antrag auf Prüfungsrücktritt vor einem 2. (oder 3.) Versuch aus triftigem Grund beim Prüfungsausschuss.

Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung beim Prüfungsausschuss:

Erforderliche Unterlagen:

  • ausgefülltes Antragsformular, s. Webseite des Praktikantenamts, inklusive Begründung, warum Sie die Fristüberschreitung nicht zu vertreten haben,
  • aktuelle, detaillierte Leistungsübersicht "alles", s. C@MPUS.
  • Belege für diese Begründung, z.B. ärztliches Attest, Dokumentation.

Hinweis für Erstsemesterstudierende: Vor dem Studium oder im 1. Fachsemester brauchen Sie noch keinen Antrag zu stellen. Im Idealfall geben Sie einfach Ihren Praktikumsbericht (siehe Praktikumsrichtlinie) im 2. Fachsemester ab (bis 15.08.).

Hinweis für Studierende im 1.+2. Fachsemester: Wenn Sie Ihren fertigen Praktikumsbericht (siehe Praktikumsrichtlinie) bis zum 15.08. Ihres 2. Fachsemesters beim Praktikantenamt einreichen, benötigen Sie keine Fristverlängerung.

Falls Sie eine Fristverlängerung in das 3. Fachsemester benötigen, stellen Sie den Antrag bitte bis 15.08. des Jahres, um im Genehmigungsfall eine Exmatrikulation zum Semesterende zu vermeiden.

Dokumentation: Es ist in jedem Fall sehr empfehlenswert, Ihre Bemühungen auf der Suche nach einem Vorpraktikumsplatz zu dokumentieren (Absage schriftlich/per E-Mail sammeln; Telefongespräch mit wem, wann, welche Firma etc.). Bitte beachten Sie, dass dies für eine Fristverlängerung angefordert werden kann.

Erforderliche Unterlagen:

  • ausgefülltes Antragsformular inklusive Ihrer Begründung, warum Sie die Fristüberschreitung nicht zu vertreten haben,
  • Belege für diese Begründung, z.B. ärztliches Attest,
  • aktuelle, detaillierte Leistungsübersicht „alles", s. C@MPUS.

Bitte beachten Sie, dass hier im Wesentlichen nur Krankheit während des Prüfungstermins oder länger andauernde Krankheit im Semester vor dem Prüfungstermin als Begründung anerkannt wird. Dies ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.

Andere Gründe können z.B. sein: Betreuung eines Kindes unter drei Jahren, für das Ihnen die Personensorge zusteht und das in Ihrem Haushalt lebt und von Ihnen allein versorgt wird; langandauernde oder ständige körperliche Behinderung; Schwangerschaft.

Erforderliche Unterlagen:

  • ausgefülltes Antragsformular inklusive Ihrer Begründung, warum Sie die Fristüberschreitung nicht zu vertreten haben,
  • Belege für diese Begründung, z.B. ärztliches Attest,
  • aktuelle, detaillierte "Leistungsübersicht (alles)“, s. C@MPUS.

Welche Unterschriften werden benötigt?

  • Bachelorarbeit: Die Unterschrift des Prüfers*der Prüferin ist normalerweise nicht erforderlich. Die Verlängerung sollte dennoch zur besseren Planbarkeit mit ihm*ihr abgesprochen werden. Die Unterschrift des*der Prüfungsausschussvorsitzenden ist erforderlich.
  • Masterarbeit: Sowohl die Unterschrift des Prüfers*der Prüferin als auch die Unterschrift des*der Prüfungsausschussvorsitzenden sind erforderlich.
  • Forschungsarbeit (Prüfungsordnung 2022): Sowohl die Unterschrift des Prüfers*der Prüferin als auch die Unterschrift des*der Prüfungsausschussvorsitzenden sind erforderlich.
  • Studienarbeit (Prüfungsordnung 2011 inkl. Änderungssatzungen): Nur die Unterschrift des Prüfers*der Prüferin ist erforderlich. Die Unterschrift des*der Prüfungsausschussvorsitzenden ist nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie im Fall von Fahrzeugtechnik (Fahrzeug- und Motorentechnik): Vor dem Prüfer*der Prüferin sollte auch der*die direkte Betreuer*in der Arbeit den Antrag unterschreiben.

Bitte beachten Sie das Verfahren der Universität Stuttgart zur Anerkennung von Prüfungsleistungen:
https://www.student.uni-stuttgart.de/pruefungsorganisation/anerkennungen/

Erforderliche Unterlagen:

  • komplett ausgefülltes Anerkennungsformular (noch ohne Unterschriften von Fachprofs.)
  • Leistungsübersicht (Transcript of Records) mit den bestandenen, anzuerkennenden Modulen (farblich markieren)
  • aktuelle "Leistungsübersicht (alles)“ aus C@MPUS
  • Modulbeschreibung des anzuerkennenden Moduls
  • ggf. weitere Unterlagen (je nach Vorgaben von Instituten, z.B. IFS)

(Informationen zur Anerkennung von Studienzeiten finden Sie hier).

Erforderliche Unterlagen:

  • ausgefülltes Antragsformular inklusive Begründung, warum Sie nicht zu vertreten haben, dass Sie einen weiteren Versuch benötigen,
  • Belege für diese Begründung, z.B. ärztliches Attest,
  • aktuelle, detaillierte "Leistungsübersicht (alles)“, s. C@MPUS.

Bitte beachten Sie, dass "Prüfung nicht bestanden" keine Begründung, sondern der Anlass ist, eine weitere Prüfung zu benötigen. Im Wesentlichen wird nur Krankheit während des Prüfungstermins oder länger andauernde Krankheit im Semester vor dem Prüfungstermin als Begründung anerkannt. Dies ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.

Andere Gründe können sein: Betreuung eines Kindes unter drei Jahren, für das Ihnen die Personensorge zusteht und das in Ihrem Haushalt lebt und von Ihnen allein versorgt wird; langandauernde oder ständige körperliche Behinderung; Schwangerschaft. 

Bitte nehmen Sie die von den Instituten angebotenen regulären Einsichtstermine wahr; hierfür benötigen Sie in aller Regel keine Genehmigung des Prüfungsausschusses. Manche Institute bieten sogar mehrere Termine an. Falls Sie zu dem/den angebotenen Termin/en nicht teilnehmen können, lassen Sie sich bitte durch eine bevollmächtigte Person vertreten.

Falls Sie aus triftigen Gründen, z.B. kurzfristig aufgetretene Krankheit, an der Teilnahme sowie an der Bevollmächtigung einer Vertrauensperson gehindert waren, können Sie bei dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden eine Genehmigung zur Prüfungseinsicht beantragen (innerhalb eines Jahres nach der Prüfung). Bitte wenden Sie sich dazu an die o.g. Ansprechpersonen.

Wichtige Hinweise:

  • Bitte beachten Sie die Richtlinien und weiteren Informationen zum Thema studentische Arbeiten:
    https://www.gkm.uni-stuttgart.de/infos/studierende/studentische-arbeiten/
  • Die Forschungsarbeit (Studienarbeit) muss bei manchen Studiengängen in einem der beiden gewählten Spezialisierungsfächer geschrieben werden, die Masterarbeit dann im anderen gewählten Spezialisierungsfach; bitte beachten Sie dazu die Regelungen der für Sie geltenden Prüfungsordnung.
  • Das Anmeldeformular für die Masterarbeit finden Sie in C@MPUS, für die Forschungsarbeit (Studienarbeit) beim Prüfungsamt.
  • Die Anmeldung studentischer Arbeiten müssen Sie lt. Prüfungsordnung "unverzüglich" nach Themenvergabe selbst erledigen (Abgabe beim Prüfungsamt).

Bei Anträgen zu studentischen Arbeiten im Ausnahmefall erforderliche Unterlagen:

  • Anmeldeformular mit Unterschrift des Professors bzw. der Professorin, welche*r das Thema ausgibt
  • aktuelle, detaillierte "Leistungsübersicht (alles)“, s. C@MPUS.

Falls es kein anderes Formular für Ihr Anliegen gibt, wie z.B. "Überschreitung der Förderhöchstdauer" (BAföG), verwenden Sie bitte das allgemeine Formular für sonstige Anliegen.

Bitte beachten Sie, dass wir stets Ihre "Leistungsübersicht (alles)“ benötigen, damit wir Ihre Studiensituation nachvollziehen und Ihre Anfrage beantworten können. Bitte hängen Sie diese daher stets an bzw. legen sie bei. Sie finden diese in C@MPUS.

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